Recht & Versicherung

Neues BGH-Urteil zu Sachverständigenhonoraren — das ändert sich 2026.

Der Bundesgerichtshof hat im April erneut zugunsten der Geschädigten entschieden. Wir ordnen das Urteil ein und zeigen, was es konkret für Ihre Schadenregulierung bedeutet.

MT

Marco Tassone

12. Mai 2026 · 6 Min. Lesezeit

Expert bei einer Gutachten-Aufnahme

Symbolbild — Schadenaufnahme nach einem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen.

Inhalt

Wer nach einem unverschuldeten Unfall ein Gutachten erstellen lässt, hat Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung die Kosten trägt. In der Praxis wird genau über die Höhe dieser Honorare regelmäßig gestritten.

Worum es im Urteil geht

Im Kern ging es um die Frage, ob ein Versicherer das Sachverständigenhonorar nachträglich kürzen darf, wenn es aus seiner Sicht über dem ortsüblichen Niveau liegt. Der BGH stellt klar: Maßgeblich ist, was der Geschädigte als wirtschaftlich denkender Mensch für erforderlich halten durfte.

Der Geschädigte darf den Weg wählen, der aus seiner Sicht zur Schadensbeseitigung am sichersten führt.

Sinngemäß — Leitsatz des Senats

Was sich konkret ändert

Für die tägliche Praxis sind vor allem drei Punkte relevant. Versicherer können sich nicht mehr allein auf interne Honorartabellen berufen, die Beweislast verschiebt sich, und Nebenkosten bleiben erstattungsfähig, solange sie nachvollziehbar abgerechnet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Lassen Sie sich frühzeitig neutral beraten, bevor Sie Forderungen gegenüber Versicherern unterschreiben. Dokumentieren Sie den Schaden und sichern Sie alle Belege.

Bedeutung für Geschädigte

Geschädigte müssen kein Honorargutachten einholen und keine Marktforschung betreiben, bevor sie einen Sachverständigen beauftragen. Entscheidend ist, dass die Beauftragung zur Schadensregulierung erforderlich war.

Praxis bei Experts24

Wir dokumentieren Leistungen transparent und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern nachvollziehbar begründet sind — vom Erstgespräch bis zur finalen Abrechnung.

Fazit

Das Urteil stärkt Geschädigte in der Auseinandersetzung mit Versicherern. Wer unabhängig beraten werden möchte, sollte die Kostenfrage nicht vorweg aufgeben.

MT

Geschäftsführer · KFZ-Sachverständiger

Marco Tassone

ThemenSchadenregulierungBGHSachverständigenhonorarHaftpflicht