Unfallstelle absichern.
Warnweste tragen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen — innerorts 50 m, auf Landstraßen 100 m, auf Autobahnen 200 m.
Unfall – Was tun?
So verhalten Sie sich richtig — am Unfallort, bei der Versicherung und mit Ihrem Sachverständigen.
5 Schritte
Folgen Sie diesen fünf Schritten, um sich im Falle eines Unfalls richtig zu verhalten.
Warnweste tragen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen — innerorts 50 m, auf Landstraßen 100 m, auf Autobahnen 200 m.
Leisten Sie erste Hilfe, wenn es notwendig ist — und achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit.
Rufen Sie die Polizei — bei schweren Unfällen auch die Feuerwehr.
Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort, bevor die Situation geklärt und dokumentiert ist.
Kontaktieren Sie jetzt Ihren Kfz-Sachverständigen — wir klären Ihre Rechte und die nächsten Schritte.
Direkt nach dem Unfall
Ihre Kfz-Sachverständigen von Experts24 klären Sie über Ihre Rechte auf, erklären, wie Sie noch am Unfallort eine erste Beweissicherung in Form von Fotos durchführen können, und welche weiteren Aspekte zu beachten sind — damit einer reibungslosen Schadensregulierung nichts im Wege steht.
Vielleicht ist auch in diesem Moment ein Experts24-Sachverständiger in Ihrer Nähe im Einsatz und kann sofort zum Unfallort kommen.
Vermeiden Sie Fehler und sprechen Sie als Erstes mit einem unabhängigen Sachverständigen. Nur ein Gutachten erfüllt die Kriterien für eine Beweissicherung, die Sie brauchen, um den Schaden bei der Gegenseite geltend zu machen. Als Geschädigte:r trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Rechte & Regulierung
Sie sind nicht schuld am Autounfall? Dann benötigen Sie unbedingt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Als Geschädigte:r haben Sie das Recht, den Schaden und alle zusätzlichen Kosten, die durch den Autounfall entstanden sind — Abschleppkosten, Mietwagen bzw. Nutzungsausfall, Einschalten eines Rechtsanwalts und weitere Kosten — von dem Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung erstattet zu bekommen.
Außerdem haben Sie Anspruch auf einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Das ist besonders wichtig, weil Sie die Schätzung Ihres Schadens nicht demjenigen überlassen sollten, der ihn bezahlen muss.
Als Sachverständige von Experts24 kalkulieren wir die richtige Höhe Ihres entstandenen Schadens und erstellen ein Schadengutachten, damit Sie Ihren vollen Schadenersatz verlangen können.
Häufig berichten Geschädigte, dass Sachbearbeiter der Versicherungen davor warnen, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen — mit dem Hinweis, es könne ein Bagatellschaden vorliegen. Bei einem Bagatellschaden stelle die Hinzuziehung eines Sachverständigen ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht gem. § 254 BGB dar, was zur Folge hätte, dass die Sachverständigengebühren selbst getragen werden müssten.
Doch wie kann ein Geschädigter feststellen, dass tatsächlich ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt? Was genau ist ein Bagatellschaden? Ist die sogenannte Bagatellschadensgrenze von 750,- EUR bindend — und wie erfährt der Geschädigte, dass diese über- bzw. unterschritten ist?
Fakt ist: Infolge der Bauart ständig moderner werdender Fahrzeuge wird ein Unfallschaden aus der Sicht des Laien oftmals als Bagatellschaden bewertet, obwohl nicht sichtbare Teile beschädigt sein können und damit ein verdeckter Unfallschaden vorliegen kann.
Hierzu kommt, dass in solchen verdeckten Schadensfällen dem Geschädigten das Risiko oft nicht bekannt ist, dem er sich aussetzt, wenn er mit einem Fahrzeug fährt, das einen verdeckten Schaden aufweist. Es geht also nicht nur um die Höhe des Schadensersatzanspruchs, sondern auch um die Verkehrs- und Unfallsicherheit des Fahrzeugs — und damit die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein weiteres Problem ergibt sich beim späteren Verkauf des Fahrzeugs: Wenn der Verkäufer den Käufer auf den Unfallschaden wegen eines angeblichen Bagatellschadens nicht hingewiesen hat und sich herausstellt, dass mehr als ein unerheblicher Bagatellschaden vorlag, kann dies die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Käufer zur Folge haben — der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs muss auf unfallbedingte Vorschäden hinweisen.
Einen Besichtigungstermin mit einem Experts24-Sachverständigen vereinbaren!
Dieser bespricht bei der Besichtigung Ihres Fahrzeugs vor Ort mit Ihnen, welche die sinnvollste Lösung für Sie als Geschädigte:n ist.
Eine Beweissicherung und Schadensermittlung muss in jedem Fall erfolgen — ob Bagatellschaden oder nicht — wenn der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch durchsetzen möchte. Die Alternative zum Gutachten wäre ein Kurzgutachten. Das kann durch den Experts24-Sachverständigen erstellt werden, ohne dass sich der Geschädigte dem Vorwurf der Verletzung seiner Schadenminderungspflicht seitens der Versicherungen ausgesetzt sieht.
Vorteil eines Kurzgutachtens: die Erstellung zur Beweissicherung notwendiger Lichtbilder. In der Regel verlangen Schadenssachbearbeiter der Versicherungen nach Vorlage eines Werkstatt-Kostenvoranschlages die Zusendung von Lichtbildern, welche der Geschädigte selbst erstellen müsste — mit dem Risiko, dass schlechte Aufnahmen zu einer ungerechtfertigt niedrigen Regulierung oder Ablehnung führen.
Nein! Gemäß § 249 Abs. 2 BGB kann der Gläubiger (Geschädigte) statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Der Geschädigte kann also die Reparaturkosten — allerdings ohne MwSt. — laut Gutachten verlangen.
Wir empfehlen, sich nach einem Autounfall immer an das Experts24-Team zu wenden — unabhängig davon, ob Sie Unfallverursacher:in oder Geschädigte:r sind.
Besonders wenn Sie Geschädigte:r sind, helfen wir als freie Kfz-Sachverständige, Ihren berechtigten Schadenersatzanspruch einzufordern. Sind Sie Unfallverursacher:in, informieren wir Sie trotzdem über Ihre Rechte und können gegebenenfalls — nach Absprache mit Ihrer Versicherung — ebenfalls ein Schadensgutachten erstellen.
Wir sind werktags erreichbar und melden uns schnell zurück — auch direkt nach einem Unfall.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu Rechten, Pflichten, Bagatellschaden, Totalschaden und Kasko vs. Haftpflicht — verständlich erklärt.